Schulordnung

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1. - 4. Klasse

Die Schule ist ein Ort des Lernens. Zum Lernen brauchen wir Ruhe, Disziplin und Regeln.

 

Damit alle sich wohlfühlen, gehe ich freundlich, friedlich und respektvoll mit anderen um.

 

 

 Allgemeine Regeln

  • Ich achte meine Mitmenschen in ihrer Verschiedenheit, unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Aussehen, Geschlecht und Religion.
  • Ich achte das Eigentum der Anderen und das Schuleigentum.
  • Ich fange keinen Streit und Prügeleien an.
  • Wenn ich einen Streit nicht selber klären kann, hole ich mir Hilfe.
  • Ich führe keine Spaßkämpfe.
  • Ich komme pünktlich zum Unterricht. Ich stelle mich beim ersten Klingeln auf dem Schulhof auf.
  • Gefährliche Dinge lasse ich Zuhause.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände.

  

Regeln zum Verhalten im Unterricht

  • Ich verhalte mich so, dass alle in der Klasse gut lernen können.
  • Ich bringe meine Schulmaterialien mit. Dazu gehört auch das Sportzeug.

 

Regeln zum Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Auf den Fluren und Treppen gehe ich langsam und leise, damit niemand gestört wird.
  • Ich halte unsere Schule sauber, das heißt:

                        · Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer.
                     · Ich verlasse die Toilette sauber.
                               · Ich spucke nicht auf den Boden.

5. - 10. Klasse

Die Schule ist ein Ort des Lernens. Zum Lernen brauchen wir Ruhe, Disziplin und Regeln.

Damit alle sich wohlfühlen, gehen alle freundlich, friedlich und respektvoll miteinander um.

 

Allgemeine Regeln

  • Alle werden an unserer Schule respektvoll und unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Aussehen, Geschlecht und Religion behandelt.
  • Fremdes Eigentum ist zu achten.
  • Wer etwas mutwillig beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen.
  • Körperliche, psychische und verbale Gewalt wird nicht geduldet. Die persönlichen Grenzen anderer sind zu respektieren.
  • Spaßkämpfe sind nicht erlaubt.
  • Jede Schülerin /Jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Dies gilt auch nach den Pausen. (Die Teilnahmepflicht ist laut § 43 des Schulgesetzes zu erfüllen.)
  • Das Benutzen von Handys ist nur in Absprache mit dem Lehrer gestattet. (siehe Handyordnung)
  • Das Mitbringen gefährlicher und jugendgefährdender Gegenstände, Schriften und Daten ist streng verboten.
  • Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.

 

Regeln zum Verhalten im Unterricht

  • Jeder trägt durch sein Verhalten dazu bei, dass der Unterricht erfolgreich durchgeführt werden kann.
  • Jeder achtet auf die Vollständigkeit der Schulmaterialien sowie auf angemessene Sportbekleidung.

 

Regeln zum Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Jeder achtet überall auf Sauberkeit, besonders in den WC-Räumen.
  • Wer etwas beschmutzt (bespuckt), muss die Verunreinigung  beseitigen.
  • Es ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt auf dem Schulgelände zu rauchen oder Alkohol zu konsumieren. (§ 54 des Schulgesetzes)

 

Handyordnung

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Unsere Handyordnung wurde in Zusammenarbeit mit der SV erstellt und von den Schüler*innen verfasst.

Smartphones oder Handys sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unsere Handyordnung soll dabei helfen, den Umgang mit dem Handy in der Schule zu regeln. Denn  manche Handlungen mit dem Smartphone sind sogar strafbar. So sind zum Beispiel das Versenden von illegal heruntergeladenen Dateien, heimliches Filmen und Fotografieren von Mitschüler*innen oder Lehrer*innen und Cybermobbing  verboten.


Deshalb ist an unserer Schule das Benutzen von Mobiltelefonen auf dem gesamten Schulgelände nur unter Beachtung der nachstehenden vier Regeln erlaubt.

 

1. Während des Schultages bleibt das Handy ausgeschaltet in der Schultasche.

2. Mit der Erlaubnis der Lehrerin / des Lehrers kann das Handy im Unterricht genutzt werden, um zum Beispiel:

  • Tafelbilder zu fotografieren
  • interessante Experimente im naturwissenschaftlichen Unterricht zu filmen oder zu fotografieren
  • Musik im Musikunterricht aufzunehmen oder abzuspielen
  • im Sportunterricht die Stoppuhr zu nutzen
  • die Rechnerfunktion des Handys zu nutzen
  • zur Internetrecherche
3. In Notfällen darf das Handy immer benutzt werden, um Hilfe zu holen.
4. Bei allen schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Schulaufführungen, Wandertagen oder Klassenfahrten, gilt diese Handyordnung auch. Wenn fotografiert werden darf, müssen alle Personen auf den Fotos einverstanden sein.